Ausgangssituation
Seit Einführung der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung vom 02. April 2012, haben sich die Anforderungen an die Dienstleister in der beruflichen Weiterbildung verändert.
Somit auch die Anforderungen an die Personen, die sich mit dieser Materie beschäftigen.
Während in der AZWV – Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung, die am 16. Juni 2004 eingeführt und das Ziel hatte
- das Verfahren der Zertifizierung von Bildungsträgeren und Massnahmen zu regelen
- Externe Akkreditierungsgesellschaften zu zertifizieren und eine Qualitätssicherung für die Verfahren sicherzustellen
- mit dem Ziel Leistungen der beruflichen Weiterbildung zielführend zu gestalten
Im Fazit waren die zuständige Zertifizierungsstelle der Agentur für Arbeit und derAnerkennungsbeirat, die zwei Hauptakteure, wenn es darum ging,
- Bildungsträger zu zertifizieren
- Fortbildungsmaßnahme zu zulassen
Was ist die Neuerung mit der AZAV?
Die neuen Regelungen verfolgen vor allem das Ziel
- die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) zu sichern
- die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Förderungen und mit Ihnen des Fördersystems nachhaltig zu verbessern
Was ist wichtig aus Sicht des Bildungsträgers
Träger müssen hierbei Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen.
Massnahmen werden anhand des Bundesdurchschnittkostensatzes (BDKS), der jährlich von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlich wird kalkuliert.
Die Bundesagentur für Arbeit behält sich bei der Zulassung von Massnahmen dabei das Veto Recht.
Die durch die DAKKS zugelassene Zertifizierungsgesellschaft ist für die Trägerzertifizerung und Massnahmenzertifizierung zuständig.
Einsatzgebiete des AZAV Beraters
Aus beruflicher Erfahrung weiß ich, dass die Themen
- Trägerzertifizierung
- AZAV Zertifizierung
- Audit
- Reaudit
oftmals professionel und den Anforderungen und Erwartungen entsprechend behandelt werden. Vor allem die Themen Audit, Reaudit werden erst kurz nach der Ankündigung eines Audits in Angriff genommen.