Zum 01.01.2023 hat die Bun­des­agen­tur für Arbeit “Infor­ma­tio­nen für Maß­nah­me-/ Bil­dungs­trä­ger zum Umgang
mit Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen” ver­öf­fent­licht.

Hier erfah­ren Sie, wel­che Pflich­ten Teil­neh­mer aus dem Rechts­kreis SGB II und SGB III haben und was Bil­dungs­trä­ger berück­sich­ti­gen müs­sen.

Einen Down­load fin­den Sie hier.

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