Geförderte Maßnahmen nach AZAV

Wenn Sie Ihre Dienstleistungsangebote mit staatlich geförderten Mitteln anbieten möchten, können Sie in den aufgeführten Fachbereichen

Fachbereich 1

Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45 SGB III

Fachbereich 2

Private Arbeitsvermittlung (PAV)

Fachbereich 4

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach § 81 SGB III

Unsere Beratungsprozess


Schrittweise zum Erfolg!


Der Beratungsprozess bei einer Trägerzertifizierung und Maßnahmezulassung gemäß AZAV und ISO 9001:2015 folgt den unten aufgeführten Schritten.

Wichtig hierbei ist, dass wir Ihre Beratung „individuell“ auf Ihre Bedürfnisse ausrichten, dabei stets die Anforderungen der entsprechenden Norm bzw. der AZAV berücksichtigen.

Wir begleiten Sie und Ihr Team professionell: Für Fragen stehen wir während und nach dem Integrationsprozess stets zur Verfügung.

1.

beratungsgespräch

Gemeinsam ermitteln wir Ihren individuellen Beratungsbedarf.

2.

Vertraglıches

Auswahl der Beratungspakets*: Je nach Paket entwickeln wir gemeinsam oder wir in Ihrem Auftrag die Dokumentation

3.

prozessphase

(Weiter-) Entwicklung oder Optimierung (Anpassung) Ihrer Qualitätsmanagementdokumentation, Qualitätsprozesse und ggf.

4.

Internes audıt

Durch eine interne Eigenprüfung stellen wir sicher, dass die Prozesse und Dokumentation konform umgesetzt sind.

5.

Zertifizıerung

Mit der Zertifizierung durch die fachkundige Stelle (zertifizierende Stelle) schließen wir Ihren Prozess ab

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Übersicht aller Fachbereiche AZAV Trägerzulassung

Fachbereich 1

Aktivierung und berufliche Eingliederung
3.Kap, 2. Abschn. SGB III (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1,3 – 5 d, i.V.m. § 16 SGB II)

Fachbereich 2

Private Arbeitsvermittler
(§ 45 Absatz 4 Satz 3 Nr.2 SGB III )

Fachbereich 3

Berufswahl und Berufsausbildung
(3. Kap, 3. Abschn. SGB III)

Fachbereich 4

Berufliche Weiterbildung
(3.Kap.4.Abschn. SGB III

Fachbereich 5

Transferleistungen
(§§110 und 111 des SGB III)

Fachbereich 6

REHA-spezifische Maßnahmen
(3.Kap. 7. Abschn. SGB III ).