Geförderte Maßnahmen nach AZAV
Wenn Sie Ihre Dienstleistungsangebote mit staatlich geförderten Mitteln anbieten möchten, können Sie in den aufgeführten
Fachbereichen
Fachbereich 1
Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45 SGB III
Fachbereich 2
Private Arbeitsvermittlung (PAV)
Fachbereich 4
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach § 81 SGB III
Unsere Beratungsprozess
Schrittweise zum Erfolg!
Der Beratungsprozess bei einer Trägerzertifizierung und Maßnahmezulassung gemäß AZAV und ISO 9001:2015 folgt den unten aufgeführten Schritten.
Wichtig hierbei ist, dass ich die Beratung “individuell” auf Ihre Bedürfnisse ausrichte, dabei stets die Normanforderungen berücksichtige.
Sie und ihr Team werden dabei professionell begleiten: Für Fragen stehe ich während und nach dem Integrationsprozess zur Verfügung.
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beratungsgespräch
Gemeinsam ermitteln wir Ihren individuellen Beratungsbedarf.
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Vertraglıches
Auswahl der Beratungspakets*: Je nach Paket entwickeln wir gemeinsam oder wir in Ihrem Auftrag die Dokumentation
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prozessphase
Entwicklung oder Anpassung Ihrer Qualitäts-management-dokumentation
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Internes audıt
Durch eine interne Eigenprüfung stellen ich sicher, dass die Prozesse und Dokumentation verstanden sind
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Zertifizıerung
Mit der Zertifizierung durch die Fachkundige Stelle schließen wir den Prozess ab
Übersicht aller Fachbereiche AZAV Trägerzulassung
Fachbereich 1
Aktivierung und berufliche Eingliederung
3.Kap, 2. Abschn. SGB III (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1,3 — 5 d, i.V.m. § 16 SGB II)
Fachbereich 2
Private Arbeitsvermittler
(§ 45 Absatz 4 Satz 3 Nr.2 SGB III )
Fachbereich 3
Berufswahl und Berufsausbildung
(3. Kap, 3. Abschn. SGB III)
Fachbereich 4
Berufliche Weiterbildung
(3.Kap.4.Abschn. SGB III
Fachbereich 5
Transferleistungen
(§§110 und 111 des SGB III)
Fachbereich 6
REHA-spezifische Maßnahmen
(3.Kap. 7. Abschn. SGB III ).