Zum 01.01.2024 hat die Bundesagentur für Arbeit “Informationen für Maßnahme-/ Bildungsträger zum Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen” aktualisiert und veröffentlicht.
Hier erfahren Sie, welche Pflichten Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II und SGB III haben und was Bildungsträger berücksichtigen müssen.
Einen Download finden Sie hier.
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