Qua­li­täts­ma­nage­ment — Chan­ge­ma­nage­ment

Der Bera­tungs­pro­zess bei einer Trä­ger­zer­ti­fi­zie­rung und Maß­nah­me­zu­las­sung gemäß AZAV und ISO 9001:2015 folgt den unten auf­ge­führ­ten Schrit­ten.

Wich­tig hier­bei ist, dass ich die Bera­tung “indi­vi­du­ell” auf Ihre Bedürf­nis­se aus­rich­te, dabei stets die Nor­m­an­for­de­run­gen berück­sich­ti­ge.

Sie und ihr Team wer­den dabei pro­fes­sio­nell beglei­ten: Für Fra­gen ste­he ich wäh­rend und nach dem Inte­gra­ti­ons­pro­zess zur Ver­fü­gung.

.1

bera­tungs­ge­spräch

Gemein­sam ermit­teln wir Ihren indi­vi­du­el­len Bera­tungs­be­darf.

.2

Ver­trag­lıches

Aus­wahl der Bera­tungs­pa­kets*: Je nach Paket ent­wi­ckeln wir gemein­sam oder wir in Ihrem Auf­trag die Doku­men­ta­ti­on

.3

pro­zess­pha­se

Ent­wick­lung oder Anpas­sung Ihrer Qua­li­täts-manage­ment-doku­men­ta­ti­on

.4

Inter­nes audıt

Durch eine inter­ne Eigen­prü­fung stel­len ich sicher, dass die Pro­zes­se und Doku­men­ta­ti­on ver­stan­den sind

.5

Zer­ti­fi­zıe­rung

Mit der Zer­ti­fi­zie­rung durch die Fach­kun­di­ge Stel­le schlie­ßen wir den Pro­zess ab