Am 27.02.2024 wurde die aktuelle Fassung “Empfehlung des Beirats für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen” seitens der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
Wichtige Neuerung:
Informationen für Träger und fachkundige Stellen zur Förderung von Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Durchführung im Gutscheinverfahren
Wichtige Neuerungen in der Version 29.12.2022 waren:
Die Lehr- und Lernformen in: Präsenz, Online oder Hybrid.
Beim Zertifizierungsantrag von Maßnahmen ist es wichtig zu berücksichtigen, dass die passende Lernform angegeben wird. Wenn der Bildungsträger Präsenzunterricht zertifizieren lässt und dann parallel bei Bedarf Online Schulungen anbietet, z.B. Stützunterricht, dann kann die Agentur für Arbeit die Zahlungen verweigern.
Und die Anforderungen beim Zertifizierungsverfahren für Engpassberufe.
Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrer Zertifizierungsstelle.
Einen Download finden Sie hier.
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