Zum 01.01.2023 hat die Bundesagentur für Arbeit “Informationen für Maßnahme-/ Bildungsträger zum Umgang
mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen” veröffentlicht.
Hier erfahren Sie, welche Pflichten Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II und SGB III haben und was Bildungsträger berücksichtigen müssen.
Einen Download finden Sie hier.
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